Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Zustandekommen des Vertrages
Der Auftraggeber ist an sein Angebot ab Zugang gebunden. Innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zugang des Angebotes ist die Firma Noll- Bauelemente – Stefan Noll berechtigt, den Auftrag mit einer Begründung in Textform abzulehnen. Nebenabreden, die mit dem Verkäufer oder Monteur getroffen werden, sollen zur gegenseitigen Absicherung stets in Textform erfolgen. Die Korrespondenz ist ausschließlich mit der Firma Noll Bauelemente – Stefan Noll, Zur Trift 5, 34327 Körle zu führen.
2. Lieferumfang
Der vereinbarte Preis gilt für die vereinbarten/angebotenen Stückzahlen, Maße und Konstruktionen. Eine Änderung der vereinbarten Preise bleibt vorbehalten, falls sich bei dem Aufmaß eine Änderung der Ausführung und des Umfanges als notwendig erweisen sollte. Die Kosten für erforderliche Zusatzarbeiten, wie z.B. Gerüststellung, Maurer- oder Tischlerarbeiten, Stemm- / Beiputz- / Versiegelungsarbeiten, sowie Abdichtungs- oder Schweißarbeiten, die nicht schriftlich festgehalten sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Rollladen- und Markisenmotoren, sowie deren Steuerungen und Beleuchtungen für Vordächer und Terrassenüberdachungen werden steckerfertig für die Montage und Justierung vorgerichtet. Eine Festinstallation muss gemäß VDE bauseits zu Lasten des Auftraggebers durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen.
3. Liefertermin
Die Leistung der Firma Noll- Bauelemente wird zum vereinbarten Liefertermin fällig. Überschreitet die Firma Noll- Bauelemente den vereinbarten Liefertermin, so ist der Auftraggeber erst nach erfolglosem Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen Frist zur Leistung, die mindestens 18 Arbeitstage betragen muss, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist.
4. Annahmeverzug
Verweigert der Auftraggeber bei oder nach Eintritt des vereinbarten Liefertermins die Annahme der Leistung, ohne zur Annahmeverweigerung berechtigt zu sein, gerät in Annahmeverzug oder kündigt den Vertrag außerhalb der Widerrufsfrist, so ist Noll- Bauelemente nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30% des Auftragswertes zu berechnen, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass der Auftragnehmer der durch die Kündigung entstandene Schaden (entstandene Kosten und entgangener Gewinn) niedriger oder gar kein Schaden entstanden ist. Die Firma Noll- Bauelemente behält sich die Geltendmachung von über den pauschalen Schadenersatz hinausgehenden Ansprüchen vor.
5. Gewährleistung
Auf alle von der Firma Noll- Bauelemente vertriebenen und verbauten Produkte erhalten Sie eine umfassende Gewährleistung gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Der Auftraggeber hat offensichtliche Beschädigungen der Ware oder Mängel innerhalb von 14 Tagen in Textform gegenüber der Firma Noll- Bauelemente, Zur Trift 5, 34327 Körle, anzuzeigen. Hinweise auf den Produkten und in den Bedienungs- und Pflegeanleitungen sind zu beachten.
Für Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen (Fassaden, Fliesen, Tapeten, Fußböden, Fensterbänke, etc.), die bei fachgerechtem Ausbau unumgänglich sein können, übernimmt die Firma Noll- Bauelemente keine Haftung.
6. Zahlung
Die Zahlung hat ohne Abzug von Skonto zu erfolgen. Die Zahlung hat nur auf das in der Rechnung angegebene Konto oder an einen durch die Firma Noll- Bauelemente benannten Vertreter mit entsprechender Legitimation zu erfolgen. Andere Mitarbeiter sind zur Entgegennahme der Zahlung nicht berechtigt. Sind Teilzahlungen vereinbart, ist im Falle des Zahlungsverzuges die Firma Noll- Bauelemente berechtigt, die Teilzahlungsvereinbarung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen aufzukündigen. Die Firma Noll- Bauelemente ist berechtigt, gemäß §632a BGB eine Abschlagszahlung zu verlangen. Dem Auftragnehmer steht es frei, seine Leistungen per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Firma Noll- Bauelemente Eigentümer der gelieferten Ware.
8. Bonitätsprüfung
Die Vertragsdaten des Bestellers (Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort) können sowohl bei juristischen als auch bei natürlichen Personen genutzt werden, um eine Bonitätsprüfung zu veranlassen. Dieser Hinweis erfolgt entsprechend den Vorschriften des §33 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Soweit nach Abschluss des Vertrages etwa durch negative Bonität erkennbar wird, dass der Anspruch auf Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist Noll- Bauelemente gemäß §321 BGB berechtigt, die ihr obliegende Leistung zu verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung vom Kunden bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Bei Gesamtauftragswerten von über 10.000 € behält sich Noll- Bauelemente die Anforderung einer Bankbestätigung vor. Diese ist durch den Auftraggeber beizubringen.
9. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis und dessen Abwicklung wird Kassel als Gerichtsstand vereinbart, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
10. Schlichtung
Wir nehmen nicht an einem Verfahren bei einer staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil.